
Spende an die Stadt
Eine mobile Ringschleifenanlage steht für Veranstaltungen in Coburg zur Verfügung gespendet wurde sie von Hörgeräte Geuter.Verstehen erleichtern, Teilhabe fördern:
Hörgeräte Geuter spendet Stadt Ringschleifenkoffer
„Oft ist es nur noch Kauderwelsch. Alle Stimmen bilden ein Durcheinander, den Redner kann man dann nicht mehr raushören,“ beschreibt Jessica Heß, Geschäftsführerin von Hörgeräte Geuter, wie Hörgeschädigte eine Veranstaltung erleben. Doch damit ist jetzt Schluss in Coburg: Auf Initiative von Dieter Schaal, Vorsitzender der Selbsthilfegruppe für Hörgeschädigte, spendet Hörgeräte Geuter der Stadt Coburg einen Ringschleifenkoffer. Das mobile Gerät ermöglicht Hörgeräteträgern einem Vortrag störungsfrei zu folgen, indem Hintergrundgeräusche gefiltert, Verzerrungen der Sprache durch ein Mikrofon ausgeglichen und lange Übertragungswege überbrückt werden.
„Für alle Menschen, die gut hören, mag diese Spende wenig bedeuten, aber für hörgeschädigte Menschen ist diese Anlage eine wichtige Möglichkeit zur Teilhabe am öffentlichen Leben,“ erklärt Coburgs Zweiter Bürgermeister Norbert Tessmer und nimmt den Koffer dankbar entgegen. Auch Dr. Johannes Thaben, Behindertenbeauftragter der Stadt, betont die Wichtigkeit dieser Spende, denn schließlich seien 19 Prozent der Bevölkerung in Deutschland schwerhörig.
Schon früher hat Hörgeräte Geuter die hauseigene Ringschleifenanlage der Stadt zur Verfügung gestellt, etwa bei einer Sitzung der Behindertenverbände. „Und bevor sich die Stadt jedes Mal ein Gerät von uns leihen muss, stellen wir lieber direkt eines zur Verfügung,“ erzählt Jessica Heß.
Eine mobile Ringschleifenanlage besteht aus einem Kabel, das im Vortragsraum verlegt und mit dem Mikrofon des Vortragenden verbunden wird. Hörgeräteträger müssen nur noch ihr Hörgerät auf das Programm „T“ umstellen, um Sprache störungsfrei über das Hörgerät empfangen zu können.
Die Ringschleifenanlage wird im Haus Sozial Aktiv bei der Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen, Oberer Bürglaß 4, aufbewahrt. Sie steht nicht nur für städtische Veranstaltungen zur Verfügung, sondern kann auch von öffentlichen Trägern genutzt werden.
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