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27.12.2011

 

Ohne BAM kein Bum!

Zu einem umsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern rät die
Polizei. Nur geprüfte Böller sind sicher.

Die Polizei warnt vor Silvesterböller, die kein Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung haben. Foto: Polizei

Sichergestellte Feuerwerkskörper Foto: Polizei

Mit Sicherheit ins neue Jahr
Mit einer ausgelassenen Stimmung werden zahlreiche Feiernde auch heuer das neue Jahr begrüßen. Jedoch enden Silvesterpartys nicht immer folgenlos, wenn durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern Sachen beschädigt oder sogar Menschen verletzt werden. Beim Abbrennen von Feuerwerken sollten Sie deshalb einige Regeln beachten, damit Sie sicher ins Jahr 2011 wechseln.


Lassen Sie es krachen, aber richtig!
Sogenannte Kleinfeuerwerke (pyrotechnische Gegenstände der Klasse II), wie Raketen, Böller, Luftheuler und Fontänen dürfen ausschließlich im Zeitraum vom 29. bis 31. Dezember (Mittwoch bis Freitag) und nur an Erwachsene verkauft werden.Ein Abbrennen dieser Kleinfeuerwerke ist nur an Silvester und am Neujahrstag erlaubt, nicht aber von Minderjährigen und nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen. Wer noch keine 18 Jahre alt ist, muss sich auf Kleinstfeuerwerke wie Wunderkerzen, Knallerbsen und Partyartikel beschränken. Diese Gegenstände dürfen auch an jüngere Personen ausgegeben und ganzjährig gezündet werden.

Ohne -BAM- kein Bum!
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn pyrotechnische Artikel aus dem Ausland, insbesondere aus Osteuropa, importierten werden! Art, Menge und Energie des Schwarzpulvers sowie die Tauglichkeit der Zünder entsprechen häufig nicht den deutschen Sicherheitsbestimmungen. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (-BAM-) stellt diesen illegalen Krachern in der Regel keine Zulassung aus, da sie im wahrsten Sinne des Wortes „brandgefährlich“ sind und nicht selten zu Unfällen mit schweren Verletzungen führen. Wer solche Artikel nach Deutschland einführt oder besitzt, macht sich nach dem Sprengstoffgesetz strafbar. Die oberfränkische Polizei wird deshalb besonders in den Tagen vor Silvester ihre Kontrollen auf derartige Feuerwerkskörper fokussieren


Brandgefahr in historischen AltstädtenMit Nachdruck warnt z.B. das Coburger Ordnungsamt vor möglichen Brandgefahren durch Feuerwerk für die vielen historischen Coburger Gebäude wie zum Beispiel die Veste Coburg, Schloß Ehrenburg, Landestheater, Naturkundemuseum, Stadthaus und Rathaus am Markt und das Zeughaus in der Herrngasse. „In deren Umkreis sollte grundsätzlich jedes Feuerwerk unterbleiben!“ sagt Gerhard Berwind, der Leiter des städtischen Ordnungsamtes.

Damit Sie unbeschadet ins neue Jahr kommen, rät Ihnen die Polizei zu einem umsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern:   

  • Verwenden Sie nur Feuerwerksartikel mit einer BAM-Kennzeichnung
  • Beachten Sie zwingend die Gebrauchsanweisung
  • Bewahren Sie Feuerwerkskörper sicher vor Kindern auf 
  • Führen Sie keine pyrotechnischen Artikel in den Taschen Ihrer Kleidung mit 
  •  Schießen Sie keine Böller oder Raketen in Menschenmengen oder auf Gebäude
  • Wenn bereits gezündete Silvesterkracher versagen, dann lassen Sie diese liegen und zünden sie die „Blindgänger“ keinesfalls erneut an   
  • Basteln Sie sich auf kein Fall Ihr eigenes Feuerwerk

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